AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH

 

 

1.

Umfang der Leistung

1.1
Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.
1.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH, in der Folge kurz "Translex" genannt, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie
1.2.1
nur der Information,
1.2.2
der Veröffentlichung und Werbung,
1.2.3
für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.2.4
oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
1.3
Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen Translex.
1.4
Die weitere Verwendung in einem wesentlich anderen als dem ursprünglich genannten Zusammenhang oder eine Mehrfachverwendung ist von der Zustimmung von Translex abhängig und kann von der Bezahlung eines angemessenen Honorars abhängig gemacht werden, insbesondere dann, wenn durch die Verbreitung des Textes wirtschaftlicher Gewinn erzielt wird oder werden soll (z.B. wenn ein Text in einer Veröffentlichung abgedruckt wird, im Radio oder im Fernsehen gesendet wird, bei multipler Nutzung, z.B. als Formular, bei Veröffentlichungen im Internet etc.).
1.5
Wird der Zweck einer Übersetzung Translex nicht bekannt gegeben, so hat Translex die Übersetzung nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
1.6
Übersetzungen sind von Translex, so nichts anderes vereinbart ist, mittels elektronischer Post (E-Mail) im Format Microsoft Word oder als pdf-Datei zu liefern.
1.7
Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen des Punktes 6.3 der DIN 2345 ("Übersetzungsaufträge").
1.8
Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies Translex bei gleichzeitiger Übermittlung der dafür erforderlichen Unterlagen bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
1.9
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.10
Translex hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt Translex jedoch ausschließlicher Auftragnehmer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Dritten (Übersetzer) ohne ausdrückliche Zustimmung von Translex nicht zu kontaktieren.
1.11

Der Name des Auftragnehmers (Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH) darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und ausschließlich Änderungen vorgenommen wurden, denen Translex zugestimmt hat.

 

2.

Honorare

2.1
Die Honorare für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen von Translex.
Übersetzungen werden nach Zeichen des Textes in der Zielsprache berechnet und nach Seiten verrechnet, wobei Folgendes gilt: 1 Zeile = 55 Anschläge, 1 Seite = 30 Zeilen.
Als Mindestpreis pro Auftrag werden EUR 50,- netto in Rechnung gestellt.
2.2
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt).
2.3
Der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) bildet die Berechnungsbasis, es sei denn es ist ein Pauschalhonorar vereinbart.
2.4
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen werden.
Der Auftraggeber hat in jedem Fall die tatsächlichen, laut Punkt 2.1. berechneten Kosten der Übersetzung zu bezahlen.
2.5
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.6
Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung oder ein Stundenhonorar in Rechnung gestellt werden.
2.7

Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden. Normalerweise betragen diese 20% für Erledigungen innerhalb von 48 Stunden und 50-100% für Erledigung innerhalb von 24 Stunden oder am selben Tag. Bei Großaufträgen sind angemessene Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten sowie der Zeitraum der Erledigung gesondert zu vereinbaren. Weitere Zuschläge kommen für multiple Verwendung von Übersetzungen (z.B. Musterverträge), für Veröffentlichungen (Publikationen) und für das Zugänglichmachen im Internet zur Anwendung.

 

3.

Lieferung

3.1
Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von Translex angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs­bedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
3.2
Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatz­ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
3.3
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail.
3.4
Die mit der Lieferung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
3.5
Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber Translex zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei Translex. Translex hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit, hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
3.6

Sämtliche gelieferten Unterlagen oder Dokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Honorarnote für die vorgenommene Leistung im Eigentum von Translex. Mit Veräußerung der gelieferten Unterlagen oder Dokumente tritt der Auftraggeber die Kaufpreisforderung an Translex ab.

 

4.

Höhere Gewalt

4.1
Für den Fall der höheren Gewalt hat Translex den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Translex als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat Translex jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2

Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:
Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von Translex, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

5.

Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1
Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung (Senden per E-Mail) der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich ab Kenntnis geltend zu machen, absolut jedoch binnen zwei Jahren ab Lieferung.
5.2
Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Translex eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Translex von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Translex behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3
Wenn Translex die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Im Falle des Vertragsrücktritts hat der Auftraggeber alle von Translex angefertigten Übersetzungen an Translex zurückzustellen und darf diese weder verwenden noch in irgendeiner Weise verwerten. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
5.4
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
5.5
Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn Translex Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist Translex ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein von Translex in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
5.6
Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.6 und 5.5.
5.7
Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
5.8
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9
Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Translex keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen und dieses Papier in eingescannter Form im pdf-Format, als tif-Datei oder als JPEG-Datei per elektronischer Post (E-Mail) an Translex zu senden. Dies gilt auch für schwer lesbare Namen, Anschriften und Zahlen in Personenstandsurkunden und sonstigen Dokumenten.
5.10
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
5.11
Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet Translex, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß.
5.12
Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für durch die Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
5.13
Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.6 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.
5.14

Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) besteht keine Haftung von Translex für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden von Translex vorliegt. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass sämtlicher Schriftverkehr von Translex trotz genereller Sicherheitsrisiken beim E-Mail-Verkehr auch per E-Mail erfolgen kann.

 

6.

Schadenersatz

6.1
Alle Schadenersatzansprüche gegen Translex sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist.
6.2

Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach mit einem Betrag von EUR 10.000,- begrenzt.

 

7.

Zahlung

7.1

Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen oder unverzüglich nach Zugehen der Honorarnote durch Überweisung auf das von Translex bekannt gegebene Bankkonto.
Translex ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Bei großem Auftragsvolumen kann auch die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Dies ist dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit mitzuteilen. Translex ist berechtigt, mit dem Beginn der Übersetzungsarbeiten bis zum vollständigen Erhalt der Akontozahlung zuzuwarten. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

7.2
Tritt Zahlungsverzug ein, so ist Translex berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% zzgl. des Basiszinssatzes in Anrechnung gebracht. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Zinssatz von 4%.
7.3

Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Translex vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Translex berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich.
Durch das Einstellen der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Translex in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

 

8.

Urheberrecht

8.1
Translex ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
8.2
Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck entsprechen. Bei Veröffentlichungen ist Translex jedenfalls als Urheber der Übersetzung angemessen zu nennen.
8.3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Translex gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus der Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet.
Translex verpflichtet sich, dem Auftraggeber solche Ansprüche unverzüglich anzuzeigen und wird ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündung hin nicht als Streitgenosse von Translex dem Verfahren bei, so ist Translex berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 

9.

Verschwiegenheitspflicht

Translex ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihr Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet Translex nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

 

10.

Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und dessen Verweisungsnormen vereinbart. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk vereinbart, sofern die Bestimmungen des Konsumenten­schutzgesetzes keine zwingenden abweichenden Vorschriften vorsehen. Soweit Auftraggeber nicht aus dem EWR stammen, steht es Translex frei, anstelle des oben vereinbarten Gerichts den Auftraggeber vor einem allgemeinen Gericht am Sitz des Auftraggebers zu verklagen oder aber ein gemäß den Regeln des Internationalen Schiedsgerichtes bei der Wirtschaftskammer Österreich errichtetes Schiedsgericht anzurufen (Wiener Regeln), und der Auftraggeber unterwirft sich ausdrücklich dieser Gerichtsstandswahl und nach Wahl von Translex auch dieser Schiedsgerichtswahl.

 

11.

Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

Stand: März 2014

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH stehen Ihnen auch als PDF Dokument oder Microsoft Word Dokument zur Verfügung.

 

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